Beraten ist gut. Beurkunden ist besser.
Alles was Recht ist: Die Urkunde des Notars hilft Ihnen. Ob es um Ihre privaten Angelegenheiten geht oder um geschäftliche Vereinbarungen. Schließlich ist das Leben kompliziert genug.
Abmachungen gut und schön. Doch was beim Notar beurkundet worden ist, kann Ihnen so schnell niemand streitig machen. Deshalb vergleichen wir die notarielle Urkunde auch gerne mit einem Airbag: Beruhigend, dass sie da ist. Und trotzdem ärgert sich niemand, wenn es nicht zum Unfall kommt.
Diese Sicherheit werden Sie übrigens nicht nur im Geschäftsleben zu schätzen wissen. Sondern vor allem auch in Ihrer Familie. Egal, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Und egal, ob Sie erben oder vererben. Weil klare Verhältnisse in Sachen Ehe oder Nachfolge mindestens genauso wichtig sind wie Vereinbarungen zwischen Geschäftsleuten.
Doch worum es auch immer geht, der Notar berät Sie umfassend. Dabei zeigt er Alternativen auf, schlägt Lösungen vor und entwirft die nötigen Erklärungen und Verträge für Sie. Und zwar in Ihrer beider Sinne. Dazu ist er nämlich schon von Berufs wegen verpflichtet.
[Dieser Text und die Inhalte auf den verknüpften Seiten sind ursprünglich dem Informationsangebot der Landesnotarkammer Bayern entnommen.]
Gar nicht so einfach, die Sache mit dem Recht. Deshalb will es das Gesetz, dass Sie sich in wichtigen Angelegenheiten von einem Notar beraten lassen. Die Beurkundung beim Notar bietet einen wichtigen Schutz für alle Beteiligten. Besonders, wenn sie unerfahren sind. Zumal der Notar schon von Gesetzes wegen verpflichtet ist, die Wünsche aller Parteien zu erforschen und ihre Interessen zu wahren. Deshalb fungiert er dort, wo Interessensgegensätze aufeinanderprallen, auch schon mal als Mittler. Lassen Sie sich also ruhig von Ihrem Notar bei allen wichtigen Rechtsschritten beraten. Nicht nur, wenn es der Gesetzgeber vorschreibt.
Notare werden vom zuständigen Oberlandesgericht ernannt. Nach strengen Kriterien und nur in begrenzter Zahl. Damit sind sie Träger eines öffentlichen Amtes. Kein Wunder also, dass Notare schon von Gesetzes wegen jede Menge Pflichten haben. Allen voran die, neutral und verschwiegen zu sein. Aber auch aufzuklären und zu belehren.
Das gilt übrigens für alle Notare. Egal, ob sie einzig und allein als Notar tätig sind, als Notar im Hauptberuf. Oder ob sie Notar und Anwalt in einem sind, als sog. Anwaltsnotar. Auch absolviert jeder Notar eine mehrjährige Spezialausbildung.
Notare gibt es selbst an kleinen Orten. Trotzdem müssen Sie nicht unbedingt zum nächstgelegenen Notar gehen. Sondern können sich ruhig den Notar aussuchen, dem Sie am meisten vertrauen. Er kommt sogar zu Ihnen nach Hause, wenn Sie nicht zu ihm gehen können. Allerdings in der Regel nur, solange er damit in seinem Amtsbereich beurkundet. Trotzdem kann er Ihnen natürlich helfen, wenn es um Ihre Angelegenheiten anderswo geht. Sogar um die im Ausland. Und weil der Notar für jeden da ist, darf er Sie auch nicht ohne guten Grund ablehnen.
Wie Sie Ihren Notar am besten finden? Ganz einfach, im Telefonbuch, Branchenverzeichnis oder im Notarverzeichnis im Internet. Die Notarkammern helfen Ihnen natürlich ebenfalls weiter.
Die Notare lassen Sie mit Ihrer Urkunde nicht allein. Ein guter Vertrag hört nämlich nicht bei seiner Beurkundung auf. Deshalb kümmert sich Ihr Notar auch darum, dass alles Nötige veranlasst wird, um Ihre Vereinbarungen in die Tat umzusetzen.
Dabei ist der Gang durch sämtliche Behörden in der Regel recht mühsam. Außerdem überwacht Ihr Notar Zahlungen und kontrolliert, wann der Kaufpreis fällig ist. Sie können ihn sogar als Treuhänder einschalten, etwa für die Kaufsumme. Zum Schluss überprüft er noch, ob auch alles richtig vollzogen wurde. Oft sogar, ohne dass Sie davon überhaupt etwas merken.
Bleibt noch zu ergänzen, dass Ihnen die Urkunde auch dann hilft, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen müssen.
Egal, ob Beurkundung oder Beglaubigung – mit der notariellen Urkunde haben Sie die Sicherheit, dass Sie normalerweise nicht in Beweisnot geraten. Ob gegenüber Banken, Ärzten oder vor Gericht.
Bei der Beglaubigung bestätigt Ihr Notar allerdings lediglich, dass Sie es waren, der unterschrieben hat. Auch wenn Sie sich im elektronischen Rechtsverkehr als Absender ausweisen möchten, unterstützt Sie Ihr Notar.
Eine Beurkundung dagegen beweist noch mehr. Weil sie voraussetzt, dass Ihr Notar Sie ausführlich beraten und über die Tragweite Ihrer Entscheidung informiert hat. Damit kann das Gericht davon ausgehen, dass jeder wusste, was er tat.
Das Beauftragen eines Notars ist oft gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Dies liegt insbesondere daran, dass der Notar neben den Gebühren der Beurkundung keine weiteren Kosten für die Beratung und die Erstellung des Entwurfs der Urkunde erhebt – ganz gleich wie kompliziert und umfangreich die Urkunde ist.
Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten sozialen Gebührensystem, das sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Der Gesetzgeber hat sich für dieses Gebührensystem entschieden, weil es den Beteiligten eine Reihe von Vorteilen bietet:
Über die zu erwartenden Kosten gibt Ihnen Ihr Notar gerne Auskunft – zögern Sie nicht, ihn vor der Beurkundung hierauf anzusprechen.